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Rezept

Rezept Anforderung

Rezepte für Ihre Dauer-Medikation und Überweisungen zu Fachärzten,  zu denen Sie zu regelmässigen Kontrollen gehen, stellen wir Ihnen gerne auf Vorbestellung aus.

Krankenhauseinweisungen, erstmalige Überweisungen und Neuverordnungen von Medikamenten erfordern einen Arztkontakt bzw. ärztliche Rücksprache. Deshalb ist eine Bestellung derselben nicht möglich — kontaktieren Sie uns bitte!

REZEPTABHOLUNGEN

Aufgrund des hohen Patientenaufkommens würden wir Sie bitten, künftig Rezept-Anfragen mindestens bis 12 Uhr am Vortag (Werktag) anzumelden.
Angemeldete Rezept-Abholungen sind ab jetzt bei uns in der Praxis

Dienstag bis Donnerstag von 08:00 – 11:00 Uhr, sowie
Mittwoch von 13:00 – 16:00 möglich

WICHTIG — bitte folgende Hinweise lesen bevor Sie zum Formular gehen

  • Folgerezepte für Dauer-Medikation können Sie bei uns grundsätzlich nur nach Vorbestellung abholen.
  • Bitte denken Sie an die Versicherungskarte des Kindes!
  • Betäubungsmittelrezepte versenden wir nicht postalisch
  • Damit wir Rezepte ausstellen können, muß vorher einmal im Quartal Ihre Krankenversichertenkarte bei uns eingelesen worden sein, da wir sonst keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen können.
  • Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Anforderung in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, weil wir in diesem Falle nicht tätig werden dürfen. Wer sich im Krankenhaus befindet, wird vom Krankenhaus mit Medikamenten versorgt. Es ist uns gesetzlich untersagt, Rezepte für Patientinnen und Patienten auszustellen, die sich in stationärer Behandlung befinden.
  • Bei Entlassung aus dem Krankenhaus brauchen wir für die Rezepterstellung der Entlass-Medikation den Krankenhausbrief. Falls neue Medikamente angesetzt wurden, bitten wir Sie oder eine beauftragte Person, mit dem Bericht vorbeizukommen, damit wir die Rezepte ausstellen können (Nur in diesem Fall können Sie die Rezepte gleich mitnehmen – mit Wartezeiten ist zu rechnen.)
  • Bitte beachten Sie, dass eine zeitgleiche Behandlung in einer anderen sozialpädriatischen / psychiatr. Ambulanz / Praxis nicht erlaubt ist.
  • Die Dauerverordnung von Medikamenten verpflichtet uns zur regelmäßigen Kontrolle des Therapieerfolges und des Fortbestehens der Indikation. Bitte kommen Sie deshalb regelmäßig in die Sprechstunde, da wir sonst keine weitere Verordnung vornehmen können. In welchen Abständen dies notwendig und sinnvoll ist, bespricht gerne Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen.
  • Reisebescheinigungen: mindestens 10 tage vor der Reise beantragen: Foto des Passes; exakte Reisedaten + Reiseland
Ihre Rezept Anfrage